Wie unter anderem hier zu lesen ist, fordert die GdP (Gewerkschaft der Polizei) bessere M?¶glichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Forderung der GdP, die Vorratsdatenspeicherung vor dem Hintergrund der Pariser Terroranschl?¤ge zu versch?¤rfen, ist absoluter Unsinn.
In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung bereits seit 2006. Verhindern konnte diese die Anschl?¤ge jedoch auch nicht. Es hat sich herausgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten ??berfl??ssig ist. Die verdachtsunabh?¤ngige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich vor Gerichten wiederholt als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher ??berpr??fung nicht standgehalten. Deshalb sollte man sie eher abschaffen, statt sie auszuweiten.